50.000 statt 25.000 Euro: Was das neue Vergaberecht für Ihre IT-Beratung bedeutet...

Seit 1. Juli 2026 dürfen öffentliche Auftraggeber IT-Beratung bis 50.000 Euro netto per Direktauftrag vergeben – ohne förmliches Verfahren. Schneller starten, weniger Formalismus. Aber gilt das für jeden Auftraggeber?

Neue Möglichkeiten
  • Das Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundes erlaubt es, Projekte bis 50.000 Euro netto ohne komplexes förmliches Verfahren zu vergeben – so vergehen bis zum Start nur noch Wochen statt Monate.
  • In Nordrhein-Westfalen wird dies bereits teilweise umgesetzt.
  • Für kleinere Digitalisierungsvorhaben oder Machbarkeitsstudien entfällt der bisherige Dokumentationsmarathon.
  • Statt einer breit angelegten Ausschreibung können Sie passende Beratungspartner direkt ansprechen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen werden dabei bevorzugt – dazu zählen insbesondere Beratungshäuser.
Darauf müssen sie achten
  • Es gelten weiterhin die internen Vorgaben Ihres Hauses, etwa aus der Vergabeabteilung oder von der Rechnungsprüfung.
  • Zusätzlich sind die aktuellen landesspezifischen Vorgaben Ihres Bundeslandes zu beachten.
  • Berücksichtigen Sie dabei die regionale, landesspezifische UVgO, deren Reform bis 2026 angestrebt wird.
  • Auch ein Direktauftrag braucht einen Wirtschaftlichkeitsnachweis.

Unser Angebot: Besteht in Ihrem Hause aktueller Beratungsbedarf, prüfen wir für Sie, ob Sie – falls nötig – auch Direktaufträge mit höherem Volumen vergeben dürfen. Aus unseren Erfahrungen bei anderen öffentlichen Auftraggebern lassen sich gegebenenfalls Rückschlüsse ziehen, mit denen sich Ihr Aufwand für den Einkauf einer Unterstützung reduzieren lässt.

Möchten sie zu diesem Thema mehr erfahren?

Wie können wir Ihnen helfen?

Übermitteln Sie uns eine Anfrage. Wir kontaktieren Sie umgehend!